Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hellum Handels- und Produktions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu (Individualvereinbarung).
2. Vertragsschluss nur mit Unternehmer
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (§ 14 BGB)
3. Angebot und Vertragsschluss
a) Die veröffentlichten Angebote des Anbieters im Internet/Katalogen etc. stellen unverbindliche Angebote dar.
b) Die Bestellung des Käufers, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, welche vom Anbieter innerhalb von 8 Werktagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung und/oder Zusendung des Produktes angenommen werden kann. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt erst mit Annahme durch den Anbieter.
c) Die Vertragssprache ist deutsch.
d) Der vollständige Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
e) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein angebotenes Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche unterbreiten Sie dem Anbieter rechtsverbindlich Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages.
Das von Ihnen abgegebene verbindliche Angebot kann nunmehr vom Anbieter innerhalb von 5 Werktage durch Übersendung einer Auftragsbestätigung und/oder Zusendung des Produktes angenommen werden. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt erst mit Annahme durch den Anbieter.
Wird das Angebot nicht innerhalb der Frist vom Anbieter angenommen, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise des Anbieters stellen Nettopreise dar und werden zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Nicht enthalten sind die Lieferkosten, welche gesondert in Rechnung gestellt werden. Genauere Angaben finden Sie unter dem Punkt Lieferkosten bei den jeweiligen Angeboten.
b) Der Versand der Ware erfolgt durch einen üblichen Versanddienstleister und/oder durch eine Spedition. Mehrkosten, welche durch die Mitteilung einer fehlerhafte Lieferadresse und/oder durch die Nichtannahme der Ware durch den Käufer entstehen, hat der Käufer zu tragen.
c) Aktionspreise werden nur für verbindliche Vertragsabschlüsse innerhalb des angegebenen Aktionszeitraum gewährt.
d) Der Käufer hat die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf der Internetpräsenz des Anbieters oder im jeweiligen Angebot des Anbieters ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag per Vorkasse zu zahlen.
e) Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Käufer in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5. Lieferung/Rücktritt/Gefahrübergang/Gewährleistung/Haftung
a) Die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Lieferfristen stellen keine verbindliche Zusicherung dar, sondern unverbindliche Angaben, welche auf Erfahrungswerten beruhen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist (Vorkasse), erfolgt die Versendung der Ware frühestens nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei dem Anbieter.
b) Ist die Lieferung der Ware für den Anbieter nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich darstellbar, ohne dass den Anbieter hierbei ein Verschulden trifft (Bsp. Lieferant liefert nicht und/oder die Einkaufspreise verändern sich in nicht vorhersehbaren Maß) ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich über den Rücktritt informiert und bereits geleistete Zahlungen/Leistungen werden zurückerstattet.
c) Eine Haftung für Verzögerungen, welche nicht aus der Sphäre des Anbieters rühren und/oder nicht durch den Anbieter beeinflusst werden können (kein Verschulden), wie zum Beispiel wetterbedingte Verzögerungen, Erkrankung von Beteiligten/Mitarbeiter, pandemiebedingte Verzögerungen, Lieferengpässe und/oder Änderungswünsche des Käufers (Aufzählung ist nicht abschließend), ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeverzögerungen, welche aufgrund bereits bestehender Verpflichtungen des Anbieters entstehen.
d) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware/des Werkestücks auf den Käufer über.
e) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der vertragsgemäßen Übergabe an das ausgewählte Transportunternehmen auf den Käufer über.
f) Die Gewährleistung für Mängel, welche nicht durch den Anbieter selber herbeigeführt wurden und/oder aus dessen Verantwortungsbereich rühren, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Mängel welche durch den Käufer selbst und/oder von Ihm beauftragte Personen herbeigeführt wurden und/oder Mängel die aus der Sphäre des Käufers herrühren.
g) Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware, sofern kein Vorsatz und/oder grobes Verschulden seitens des Anbieters vorliegt und/oder der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde und es sich nicht um Aufwendungsersatzansprüche gem. § 445a Absatz 1 BGB handelt, sowie es sich nicht um Sachen handelt, welche entsprechend Ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
h) Für die Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers. Sonstige Werbung, öffentliche Anpreisung oder Äußerungen des Herstellers und/oder Dritter werden nicht Teil der Beschaffenheitsvereinbarung der Ware.
i) Abweichungen innerhalb des internationalen Toleranzstandart in Form und Farbe der gelieferten und/oder hergestellten Produkte von Bildern, Mustern, Ausstellungsstücken und/oder Probelieferungen, stellen keine Mängel dar.
j) Der Käufer ist verpflichtet den aus § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, ist der Käufer mit der Mängeleinrede ausgeschlossen und die Lieferung gilt als mängelfrei von dem Anbieter geliefert/erstellt. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, welche bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Ware nicht erkennbar sind.
k) Der Anbieter hat das Recht bestehende Mängel zunächst nachzubessern. Eine Pflicht zur Nachbesserung von Mängeln, welche nicht aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters herrühren, besteht nicht.
l) Verweigert der Anbieter die Behebung von Mängeln, zum Beispiel aufgrund unverhältnismäßiger Kosten und/oder Unzumutbarkeit, ist der Käufer berechtigt, sofern es sich um von dem Anbieter zu verantwortenden Mängel handelt, entweder Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Mängel nicht gravierend , so steht dem Käufer lediglich ein dem Mangel entsprechendes Minderungsrecht zu, nicht jedoch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
m) Der Anbieter haftet nicht für vom Käufer veranlasste Verstöße gegen immaterielle Rechte Dritter, wie z. Bsp. Patent-, Geschmacksmuster-, Design-, Marken- und Urheberrechts-verstöße.
n) Die Haftung des Anbieters ist darüber hinaus auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, mit der Ausnahme der Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, Verluste oder Schäden, deren Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen des Anbieters zugrunde liegen, sowie Verstößen gegen sonstige unabdingbare gesetzliche Regelungen. Sofern der Sachverhalt nicht unter die benannte Ausnahme fällt haftet der Anbieter insbesondere nicht für mögliche Ausfälle, Gewinnverluste, Beschädigung und/oder Imageschäden.
o) Der Käufer ist für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen/behördlicher Vorgaben und/oder anderweitigen Vorgaben von Herstellern und/oder der Einholung entsprechender Genehmigungen und/oder Beteiligung Dritter für alle Produkte und Dienstleistungen des Anbieters selber verantwortlich.
p) Der Anbieter haftet nicht für Funktionseinschränkungen, welche auf Nichteinhaltung von gesetzlichen/behördlicher und/oder produktbezogenen Vorgaben beruhen. Eine darauf zurückzuführende Funktionseinschränkung stammt aus der Sphäre des Käufers und stellt kein ersetzungsfähigen Mangel dar.
q) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6) Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt im Eigentum des Anbieters bis alle Forderungen erfüllt sind, die dem Anbieter gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem der Anbieter eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.
Sofern der Anbieter die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Anbieter die Vorbehaltsware pfändet.
Vom Anbieter zurückgenommene Vorbehaltsware darf dieser verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Käufer dem Anbieter schuldet, nachdem der Anbieter einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
b) Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer an den Anbieter bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.
d) Der Käufer darf diese an den Anbieter abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerruft.
Das Recht des Anbieters, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird der Anbieter die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann der Anbieter vom Käufer verlangen, dass dieser dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Anbieter alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Anbieter zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
e) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für den Anbieter vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die dem Anbieter nicht gehören, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Anbieter nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind sich der Käufer und der Anbieter bereits jetzt einig, dass der Käufer den Anbieter anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Anbieter nimmt diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für den Anbieter verwahren.
f) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf das dem Anbieter zustehende Eigentum hinweisen und muss den Anbieter unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die dem Anbieter in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
g) Wenn der Käufer dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen des Anbieters gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Der Anbieter darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
11. Verpackungsverordnung / WEEE Registrierung
Die VerpackG-Registrierungsnummer des Anbieters lautet DSD 1245806
Die WEEE-Reg.-Nr. lautet DE 40816073
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Der Erfüllungsort ist Sitz des Anbieters.
b) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Käufern unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und vorbehaltlich individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung.
c) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters und/oder Regensburg.